Destillen
Destillieranlagen aus Edelstahl und Kupfer für Ätherische Öle und zum Schnapsbrennen
Rechtlicher Hinweis:
In Deutschland sind Destillieranlagen und sonstige Geräte und Gegenstände, die für die nicht gewerbliche Gewinnung oder Reinigung von Alkohol verwendet werden sollen, verboten. Als Privatperson dürfen Sie in Deutschland also derartige Geräte nicht erwerben.
Soll kein Alkohol hergestellt oder gereinigt werden, z .B. Hydrolate, Ätherische Öle usw., dürfen Sie auch als Privatperson Geräte erwerben und besitzen. Bis zu 2 Litern Kesselvolumen sind diese meldefrei.
Die einzige Möglichkeit, wie Sie als Privatperson in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen aus selbst gewonnenen Obststoffen Alkohol durch Destillation gewinnen dürfen, liegt in der Erteilung einer Brenngenehmigung für sogenannte Stoffbesitzer.