Legale Hobbydestillen für Deutschland, Österreich und die Schweiz
In Deutschland und Österreich dürfen Destillen und Destillieranlagen bis zu 2 Litern Kesselvolumen legal und meldefrei erworben werden.
In Deutschland sind ganz allgemein Destillieranlagen und sonstige Geräte und Gegenstände, die für die nicht gewerbliche Gewinnung oder Reinigung von Alkohol verwendet werden sollen, nicht für Privatleute bestimmt. Dieses Verbot gilt auch für die annmeldefreien Destillen.
Die einzige Möglichkeit, wie Sie als Privatperson in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen aus selbst gewonnenen Obststoffen Alkohol durch Destillation gewinnen dürfen, liegt in der Erteilung einer Brenngenehmigung für sogenannte Stoffbesitzer.
In Deutschland dürfen Sie eine Destille aber für alle anderen Zwecke verwenden, wie z. B. für die Herstellung von ätherischen Ölen und Hydrolaten. Dafür dürfen Sie sogar eine Destille beliebiger Größe legal kaufen und verwenden. Über 2 Liter Kesselvolumen müssen die Geräte aber beim zuständigen Hauptzollamt gemeldet werden, und zwar von uns als Verkäufer, aber auch von Ihnen als Käufer innerhalb von 3 Werktagen. Dabei müssen Sie den Aufstellungsort und den Verwendungszweck mit angeben.
In Österreich dürfen Sie Geräte bis 2 Liter Kesselvolumen auch für die Alkoholherstellung verwenden, in der Schweiz sogar anmeldefrei 3 Liter.